(IMMOBILIEN OPTIMIEREN)
Das Immobiliensteuerrecht hat seine eigenen Regeln. Themen wie Gewerbesteuerpflicht, Grunderwerbsteuer oder das steuerfreie Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG greifen hier ineinander. Hinzu kommen zivilrechtliche Fragestellungen bei der notariellen Vertragsgestaltung, die für eine sichere Struktur unverzichtbar sind.
STEUERBAHR berät sowohl Privatpersonen mit Immobilienvermögen als auch Bauträger und Immobilienfonds. Wir analysieren die optimale Rechtsform und Unternehmensstruktur, um steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen. Ein besonderer Hebel liegt in der Abschreibung – etwa durch die Denkmalabschreibung von 9 Prozent nach § 7i EStG – sowie in der gezielten Nutzung des steuerfreien Verkaufs nach § 23 EStG.
Unsere Wirkung: steuerliche Entlastung, rechtssichere Gestaltung, höhere Rendite. Wer Immobilien nicht steuerlich optimiert, verschenkt Potenzial – wer gestaltet, gewinnt.
(FACHWISSEN)
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