Welche Risiken bestehen wirklich?

Eine GmbH bietet ihren Gesellschaftern den Vorteil der Haftungsbeschränkung – grundsätzlich haften sie nur mit ihrer Einlage. Doch für Geschäftsführer gilt das nicht in allen Fällen. Ihre Haftung kann sich sowohl auf das Innenverhältnis (gegenüber der Gesellschaft und Gesellschaftern) als auch auf das Außenverhältnis (gegenüber Dritten und Finanzbehörden) erstrecken.

Gesellschafter-Geschäftsführer vs. Fremdgeschäftsführer

  • Gesellschafter-Geschäftsführer leiten die GmbH und sind zugleich Anteilseigner.

  • Fremdgeschäftsführer sind nicht am Kapital beteiligt, tragen aber dieselben Leitungsverantwortungen.
    Beide können haftbar gemacht werden – allerdings unterscheiden sich die Szenarien.

Innenhaftung
Geschäftsführer haften gegenüber der GmbH selbst oder deren Gesellschaftern, wenn sie ihre Pflichten verletzen.

  • Bei Ein-Personen-GmbHs ist dies praktisch nur im Insolvenzfall relevant, da der Insolvenzverwalter Schadenersatzforderungen geltend machen kann.

  • Bei mehreren Gesellschaftern können diese den Geschäftsführer in Regress nehmen.

  • Entlastungsbeschlüsse oder D&O-Versicherungen bieten Schutz, ebenso eine klare Verteilung von Zuständigkeiten unter mehreren Geschäftsführern.

Außenhaftung
Im Außenverhältnis gilt die Haftungsbeschränkung der GmbH – dennoch gibt es Ausnahmen:

  • Insolvenzfälle können zu einer persönlichen Haftung führen, insbesondere wenn Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistet werden.

  • Besonders relevant ist die Haftung für Steuern: Geschäftsführer sind nach §§ 34, 35, 69 AO persönlich verantwortlich für die rechtzeitige Abführung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Versäumnisse führen direkt zu einer persönlichen Inanspruchnahme.

Fazit
Die Position des GmbH-Geschäftsführers bringt erhebliche Verantwortung mit sich.

  • Alleingesellschafter-Geschäftsführer tragen vor allem im Insolvenzfall ein Haftungsrisiko.

  • Fremdgeschäftsführer sind zusätzlich im Innenverhältnis stärker gefährdet, können aber durch vertragliche Regelungen und Versicherungen Vorsorge treffen.

  • In beiden Fällen ist die Steuerhaftung besonders kritisch, da sie unmittelbar greift.

Unsere Wirkung: klare Verträge, Absicherung der Haftungsrisiken, proaktive Steuer-Compliance. Mit der richtigen Gestaltung lassen sich persönliche Risiken für GmbH-Geschäftsführer deutlich reduzieren.