(VERRECHNUNGSPREISE)

 

Verrechnungspreise betreffen alle Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe – sei es zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften oder zwischen Betriebsstätte und Stammhaus. Das deutsche Steuerrecht (§ 1 AStG) und die OECD-Verrechnungspreisleitlinien verlangen den Fremdvergleichsgrundsatz: Alle Preise müssen so gestaltet sein, als würden sie zwischen unabhängigen Dritten vereinbart.

Wer diese Vorgaben nicht einhält oder unzureichend dokumentiert, riskiert hohe Steuernachzahlungen, Strafzinsen und Doppelbesteuerung.

Pflichten & Risiken

Unternehmen sind verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO zu erstellen. Fehlt diese oder ist sie unzureichend, kann das Finanzamt Gewinne schätzen – in der Praxis meist zulasten des Steuerpflichtigen. Hinzu kommen mögliche Strafzuschläge.

Unsere Leistungen

STEUERBAHR berät umfassend in allen Fragen der Verrechnungspreise:

  • Erstellung und Prüfung von Verrechnungspreisdokumentationen,

  • Entwicklung von marktgerechten Modellen (z. B. Lizenzgebühren, Management Fees, Finanzierungen),

  • Prüfung und Anpassung bestehender Strukturen,

  • Begleitung von Betriebsprüfungen und Verhandlungen mit Finanzbehörden,

  • Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Verständigungsverfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.

Unsere Wirkung

Rechtssichere Dokumentation, steuerlich saubere Strukturen, weniger Risiko bei internationalen Transaktionen. Wer Verrechnungspreise ignoriert, zahlt doppelt – wer mit STEUERBAHR gestaltet, gewinnt Sicherheit und internationale Freiheit.

 

(FACHWISSEN)

 

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