(VERRECHNUNGSPREISE)
Verrechnungspreise betreffen alle Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe – sei es zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften oder zwischen Betriebsstätte und Stammhaus. Das deutsche Steuerrecht (§ 1 AStG) und die OECD-Verrechnungspreisleitlinien verlangen den Fremdvergleichsgrundsatz: Alle Preise müssen so gestaltet sein, als würden sie zwischen unabhängigen Dritten vereinbart.
Wer diese Vorgaben nicht einhält oder unzureichend dokumentiert, riskiert hohe Steuernachzahlungen, Strafzinsen und Doppelbesteuerung.
Pflichten & Risiken
Unternehmen sind verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO zu erstellen. Fehlt diese oder ist sie unzureichend, kann das Finanzamt Gewinne schätzen – in der Praxis meist zulasten des Steuerpflichtigen. Hinzu kommen mögliche Strafzuschläge.
Unsere Leistungen
STEUERBAHR berät umfassend in allen Fragen der Verrechnungspreise:
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Erstellung und Prüfung von Verrechnungspreisdokumentationen, 
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Entwicklung von marktgerechten Modellen (z. B. Lizenzgebühren, Management Fees, Finanzierungen), 
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Prüfung und Anpassung bestehender Strukturen, 
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Begleitung von Betriebsprüfungen und Verhandlungen mit Finanzbehörden, 
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Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Verständigungsverfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. 
Unsere Wirkung
Rechtssichere Dokumentation, steuerlich saubere Strukturen, weniger Risiko bei internationalen Transaktionen. Wer Verrechnungspreise ignoriert, zahlt doppelt – wer mit STEUERBAHR gestaltet, gewinnt Sicherheit und internationale Freiheit.
(FACHWISSEN)
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