Käufer und Verkäufer wollen beim selben Unternehmen unterschiedliche Dinge. Der Streit über Share Deal oder Asset Deal ist deshalb kein juristischer Formalismus, sondern eine Verteilungsfrage.
Im Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Wirtschaftsgüter und kann den Kaufpreis auf sie verteilen und abschreiben. Ein Mehrpreis über den Substanzwert hinaus wird als Geschäftswert aktiviert und über fünfzehn Jahre abgeschrieben. Das senkt seine künftige Steuerlast spürbar.
Der Verkäufer sieht es umgekehrt: Verkauft er Anteile aus einer Holding heraus, bleibt der Gewinn im Ergebnis zu 95 Prozent unbelastet. Verkauft er die Wirtschaftsgüter, wird der volle Gewinn im Betrieb erfasst. Die Differenz landet regelmäßig im Kaufpreis, weshalb die Struktur früh verhandelt gehört.
Überträgt der Verkäufer mehr als die Hälfte der Anteile, gehen Verlustvorträge der Zielgesellschaft grundsätzlich unter. Ausnahmen bestehen, insbesondere bei vorhandenen stillen Reserven und beim fortführungsgebundenen Verlustvortrag.
Hält die Gesellschaft Grundbesitz, kann der Anteilserwerb zusätzlich Grunderwerbsteuer auslösen, wenn bestimmte Beteiligungsschwellen erreicht werden. Beides gehört in die Due Diligence, nicht in die Nachverhandlung.
Geprüft werden vor allem offene Betriebsprüfungen und deren Risiken, verdeckte Gewinnausschüttungen, Verrechnungspreise bei Auslandsbezug, umsatzsteuerliche Organschaften, Lohnsteuerthemen und die Behandlung von Gesellschafterdarlehen.
Ergebnis ist keine Note, sondern eine Liste von Risiken mit Betrag und Wahrscheinlichkeit. Aus ihr entstehen dann Kaufpreisabschlag, Garantie oder Freistellung. Wer ohne diese Liste verhandelt, verhandelt über einen Preis ohne Grundlage.
Für den Verkäufer meist der Share Deal, für den Käufer meist der Asset Deal. Der Ausgleich erfolgt regelmäßig über den Kaufpreis.
Beim Share Deal bleibt die Gesellschaft mit ihrer Steuerhistorie bestehen. Beim Asset Deal bestehen begrenzte Haftungstatbestände für Betriebssteuern.
Bei mittelständischen Zielgesellschaften in der Regel zwei bis vier Wochen, abhängig von der Qualität der bereitgestellten Unterlagen.
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