Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Eine Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Der Auftraggeber stellt alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung und teilt Änderungen des Sachverhalts unverzüglich mit.
Der Steuerberater ist nach § 57 StBerG zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.
Die Haftung für Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit ist auf die vereinbarte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Auslagen und Umsatzsteuer werden zusätzlich berechnet.
Der Vertrag endet durch Erfüllung, Zeitablauf oder Kündigung. Bei Dauermandaten ist eine Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften möglich. Nach Beendigung sind Unterlagen herauszugeben, soweit kein Zurückbehaltungsrecht besteht.
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
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