Fachwissen · Praxis

Digitale Kanzlei

Digitalisierung ist bei uns kein Bekenntnis, sondern eine Frage der Durchlaufzeit. Wenn Zahlen drei Wochen nach Monatsende stehen statt drei Monate, ändert das, welche Entscheidungen möglich sind.

Auf den Punkt
  • Ein digitaler Belegfluss verkürzt die Zeit bis zur auswertbaren Monatsauswertung erheblich und reduziert Rückfragen.
  • Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Verkehr empfangen und verarbeiten können. Dafür gibt es keine Übergangsfrist.
  • Beim Versand läuft die Übergangsfrist am 31. Dezember 2026 aus: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle übrigen.
  • Digitale Buchführung setzt eine Verfahrensdokumentation nach den GoBD voraus. Ohne sie kann die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage gestellt werden.

Was sich für Sie tatsächlich ändert

Belege werden dort erfasst, wo sie entstehen, und nicht einmal im Quartal im Ordner transportiert. Zahlungen werden automatisch zugeordnet. Offene Posten sind jederzeit sichtbar. Der Steuerberater arbeitet auf demselben Datenbestand wie das Unternehmen.

Das Ergebnis ist weniger Nacharbeit auf beiden Seiten und eine Auswertung, die früh genug kommt, um noch etwas zu bewirken.

E-Rechnung: der Stichtag ist der 1. Januar 2027

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931, in der Praxis XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein PDF per E-Mail erfüllt die Anforderungen ausdrücklich nicht, auch wenn es so aussieht wie eine Rechnung.

Der Fahrplan ist gestaffelt. Empfangen können muss jedes Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025, ohne Übergangsfrist. Beim Ausstellen endet die Übergangsfrist am 31. Dezember 2026: Wer im Jahr 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz gemacht hat, muss ab dem 1. Januar 2027 elektronisch fakturieren. Alle übrigen folgen zum 1. Januar 2028. Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben vom Versand dauerhaft befreit, empfangen müssen aber auch sie.

Wer heute noch PDF verschickt und über der Umsatzgrenze liegt, hat also keine zwei Jahre Zeit, sondern wenige Monate. Praktisch braucht es einen Weg zum Erzeugen, Versenden, Empfangen und revisionssicheren Ablegen. Wer das mit dem ohnehin fälligen Umbau des Belegflusses verbindet, erledigt zwei Dinge in einem Aufwasch.

Wir holen Sie dort ab, wo Sie stehen

Nicht jedes Unternehmen kann oder will in einem Schritt umstellen. Wenn Belege heute noch in Papier kommen, ist das kein Ausschlussgrund für eine Zusammenarbeit. Wir legen die Reihenfolge fest und stellen das um, was den größten Effekt hat, zuerst.

Digitalisierung ist ein Werkzeug, kein Dogma. Sie muss sich in gesparter Zeit und besseren Zahlen zeigen, sonst hat sie ihren Zweck verfehlt.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?

Ab dem 1. Januar 2027, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro lag. Andernfalls ab dem 1. Januar 2028. Empfangen können müssen Sie bereits seit dem 1. Januar 2025.

Reicht ein PDF per E-Mail?

Nein. Verlangt ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist ein reines PDF keine ordnungsgemäße Rechnung mehr - mit Folgen für den Vorsteuerabzug des Empfängers.

Müssen wir unsere Software wechseln?

Meist nicht. Entscheidend ist eine saubere Schnittstelle und ein definierter Belegweg, nicht ein bestimmtes Produkt.

Was ist eine Verfahrensdokumentation?

Die Beschreibung, wie Belege entstehen, erfasst, verarbeitet und aufbewahrt werden. Sie ist Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der digitalen Buchführung.

Dürfen Papierbelege nach dem Scannen vernichtet werden?

Beim ersetzenden Scannen ist das unter Bedingungen möglich, setzt aber eine dokumentierte und eingehaltene Verfahrensweise voraus. Einzelne Unterlagen sind im Original aufzubewahren.

Hinweis. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand Juli 2026 in verkürzter Form wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Gestaltung hängt immer von der konkreten Struktur ab. Sprechen Sie uns an, bevor Sie entscheiden.
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