Wie Sie Luxus steuerlich klug gestalten
Die klassische Variante: Die GmbH kauft den Firmenwagen, stellt ihn dem Geschäftsführer zur Verfügung, und dieser zahlt für die Privatnutzung Steuern – entweder über die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch. Ergebnis: teurer Luxus mit steuerlichen Nachteilen.
Die Alternative: Der GmbH-Gesellschafter kauft das Auto privat und vermietet es an seine GmbH. So lassen sich Steuern vermeiden und zusätzliche Vorteile sichern.
Unsere Gestaltung: Vermietung statt Kauf durch die GmbH
- 
Der Gesellschafter kauft das Fahrzeug privat. 
- 
Die GmbH mietet oder least es vom Gesellschafter. 
- 
Die GmbH trägt Versicherung, Wartung und Betriebskosten. 
- 
Der Gesellschafter kann das Auto auch privat nutzen – schließlich ist es sein Eigentum. 
Steuerliche Aspekte
- 
Die GmbH setzt alle Kosten als Betriebsausgaben ab. 
- 
Der Gesellschafter erzielt Mieteinnahmen, kann aber gleichzeitig Abschreibungen geltend machen. 
- 
Bei geschickter Gestaltung bleiben die Einkünfte steuerlich neutral – dank der Freigrenze von 256 Euro (§ 22 Nr. 3 EStG). 
Der Bonus: steuerfreier Verkauf
Der entscheidende Vorteil: Da das Auto im Privatvermögen bleibt, ist ein späterer Verkauf steuerfrei (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG).
- 
Beispiel: Kaufpreis 180.000 Euro, Verkauf nach sechs Jahren für 200.000 Euro → Gewinn 20.000 Euro, steuerfrei. 
- 
Parallel: jährliche Mieteinnahmen und Abschreibung gleichen sich weitgehend aus. 
Fazit
Mit dieser Gestaltung lässt sich Luxus nicht nur genießen, sondern auch steuerlich optimieren.
- 
Keine pauschale Versteuerung über die 1%-Regelung. 
- 
Nutzung eines hochwertigen Firmenwagens ohne Steuerfalle. 
- 
Zusätzliche steuerfreie Gewinne durch den späteren Verkauf. 
Unsere Wirkung: mehr Flexibilität, steuerfreie Gewinne, kluge Nutzung von Privat- und Betriebsvermögen.
