Wie Unternehmer steuerneutral gestalten können

Eine Betriebsaufspaltung ist für GmbH-Gesellschafter ein erhebliches Risiko – oft unbemerkt, bis durch Verkauf, Schenkung oder Umstrukturierung ein steuerpflichtiger Vorgang ausgelöst wird. Dann werden stille Reserven aufgedeckt und versteuert – ohne dass Liquidität zufließt. Mit einer doppelstöckigen Holdingstruktur lässt sich dieses Risiko vermeiden und eine bestehende Betriebsaufspaltung sogar steuerneutral auflösen.

Was ist eine Betriebsaufspaltung?
Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn ein GmbH-Gesellschafter ein wesentliches Wirtschaftsgut (z. B. Grundstück, Patent, Bürofläche) im Privatvermögen hält, dieses aber der GmbH überlässt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt dann ein enger Zusammenhang zwischen GmbH und überlassenem Wirtschaftsgut vor – steuerlich wird so ein „Einzelunternehmen durch die Hintertür“ konstruiert. Folge: Bei Auflösung werden stille Reserven steuerpflichtig.

Die Gefahr der ungewollten Auflösung
Solange das Wirtschaftsgut genutzt wird, passiert steuerlich zunächst nichts. Problematisch wird es, wenn Anteile oder Vermögenswerte übertragen werden – etwa bei Verkauf, Umwandlung, Schenkung oder Erbschaft. Dann gilt die Übertragung als steuerpflichtiger Vorgang, inklusive Besteuerung der stillen Reserven.

Die Lösung: doppelte Holding
Eine steuerneutrale Auflösung gelingt mit einer doppelten Holdingstruktur:

  • Gründung einer GmbH & Co. KG als Obergesellschaft,

  • diese gründet eine Holding-GmbH,

  • in die Holding-GmbH werden die Anteile an der operativen GmbH eingebracht,

  • das wesentliche Wirtschaftsgut wird in die GmbH & Co. KG übertragen.

Die Einbringung kann gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG zu Buchwerten erfolgen und ist damit steuerneutral. Auch bei Immobilien greift ein Vorteil: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übertragung auf eine Personengesellschaft grunderwerbsteuerfrei.

Mehrwert für Unternehmer
Die doppelte Holding löst nicht nur die Betriebsaufspaltung steuerneutral auf, sondern schafft auch strategische Vorteile:

  • Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume für Immobilien,

  • klare Trennung von Vermögen und operativem Geschäft,

  • Vorbereitung auf einen möglichen Wegzug ins Ausland, da die Mitunternehmerschaft in einer Personengesellschaft nicht der Wegzugsbesteuerung unterliegt.

Fazit
Eine Betriebsaufspaltung ist ein verstecktes Risiko, das Unternehmer teuer zu stehen kommen kann. Mit einer doppelten Holdingstruktur lässt sich dieses Problem lösen, ohne stille Reserven zu versteuern – und gleichzeitig werden neue Gestaltungsmöglichkeiten für Vermögensschutz und Nachfolge eröffnet.