Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 1. Januar 2026 wissen müssen
Zum 1. Januar 2026 wird das Lohnsteuerabzugsverfahren weiter digitalisiert. Grundlage ist das Jahressteuergesetz 2020, mit dem ein erweiterter Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherern, dem Bundeszentralamt für Steuern und den Arbeitgebern eingeführt wurde. Ziel: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, mehr Effizienz.
Was ändert sich konkret?
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Ab 2026 können auch Privatversicherte ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen. 
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Die bisher notwendige Papierbescheinigung für den Arbeitgeber entfällt. 
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Künftig gehören diese Beiträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) nach § 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG. 
ELStAM schlägt Papier
Für Arbeitgeber ist besonders wichtig: Ab 2026 gilt ausschließlich das, was über ELStAM-Daten bereitgestellt wird.
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Eine Papierbescheinigung des Versicherers darf nicht mehr berücksichtigt werden. 
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Nur wenn das Finanzamt eine Papierbescheinigung ausstellt, verdrängt diese die ELStAM-Daten. 
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Bei Beiträgen an ausländische Versicherer liegt die Entscheidungskompetenz ausdrücklich beim Arbeitgeber (Rz. 84 BMF-Schreiben). 
Widerspruchsrecht
Versicherungsnehmer haben weiterhin ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung. Doch: Wenn ein Widerspruch eingelegt wird, dürfen Arbeitgeber auch die Papierbescheinigungen der Versicherer nicht berücksichtigen. Das sorgt für Klarheit, aber auch für eine gewisse Strenge im Verfahren.
Was bedeutet das für die Praxis?
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Arbeitgeber müssen ihre Lohnabrechnungssysteme rechtzeitig anpassen. 
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Arbeitnehmer profitieren von weniger Bürokratie, da sie keine Bescheinigungen mehr vorlegen müssen. 
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Privatversicherte haben endlich einen direkten Abzug ihrer Beiträge über die Lohnabrechnung. 
Fazit: Der Datenaustausch 2026 macht den Lohnsteuerabzug digitaler und effizienter – reduziert aber die Flexibilität durch Papierbescheinigungen. Wer als Arbeitgeber rechtzeitig handelt, erspart sich Verzögerungen und unnötige Diskussionen.
